Annahme der Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung an einem Kursangebot von Swiss Trailrunning akzeptieren Sie die aufgeführten AGBs.

Anmeldeschluss

Wenn in Kursbeschreibung nicht anders aufgeführt: Jeweils 3 Wochen vor Kursbeginn.

Teilnehmerzahl

Unsere Kurse, Camps und Touren werden ab 4 Personen bis max. 10 Personen pro LeiterIn durchgeführt

Termin- und Routenänderungen vorbehalten

Je nach Wetterbedingung wählen wir die jeweils geeignetsten Laufrouten und die schönsten Touren aus. Kurzfristige Anpassungen im Angebot/Programm sind deshalb möglich.

Gesundheit

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung. Als Teilnehmer/in sind Sie verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Diabetes etc.) oder benötigte Medikamente der Touren-/Kursleitung vor Kursbeginn mitzuteilen.

Übernachtung und Verpflegung

Wo ausdrücklich erwähnt, sind Übernachtungen mit Halbpension im Preis inbegriffen. Für sonstige Verpflegung (Lunch, PicNic etc.) sind Sie selbst verantwortlich. Bei den übrigen Angeboten sind Übernachtung und Verpflegung nicht im Preis inbegriffen. Im Engadin stehen Ihnen jedoch verschiedene Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants zur Verfügung und wir helfen Ihnen gerne bei der Reservation. Übernachtungen und Verpflegung bei Mehrtagestouren/-Kursen werden von Swiss Trailrunning reserviert. Diese Kosten werden vor Ort direkt von den Teilnehmer/innen mit dem jeweiligen Leistungserbringer abgeglichen.

Transporte

Transportkosten für Bahn, Bus und Seilbahnen sind im Kurs-/Tourengeld nicht inbegriffen. Bitte SBB-Halbtax- oder Generalabonnement mitbringen.

Anmeldung und Bezahlung

An- und Abmeldung müssen schriftlich per E-mail (info@swiss-trailrunning.ch) erfolgen. Mit dem Eingang der Anmeldung und der Einzahlung der Kurs-/Tourengebühren wird Ihre Kursregistration wirksam. Wird aus Zeitgründen eine mündliche/telefonische Anmeldung akzeptiert, gilt diese als verbindlich.

Rücktritt des/der KundIn

Den Kursrücktritt müssen Sie schriftlich mitteilen, er wird am Tag des Posteingangs wirksam. Bei Rücktritt von mehrtägigen Kursen, Touren und Reisen verrechnen wir bis 21 Tage vor Beginn einen Unkostenbeitrag von 30%, zwischen 20 und 10 Tagen vor Kursbeginn 50% und zwischen 9 und 0 Tagen 100% des Kurspreises. Bei Rücktritt von Eintageskursen verrechnen wir 50% des Kursgeldes. Sie sind von den Annullationsgebühren befreit, falls Sie eine/n den Anforderungen entsprechende/n Ersatzteilnehmer/in vermitteln. Bei vorzeitigem Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Annullationskosten-Versicherung

Wir empfehlen Ihnen, eine Annullationskostenversicherung für Ihren Kurs oder Tour abzuschliessen.

Rücktritt des Veranstalters

Bis 7 Tage vor Kursbeginn kann der Veranstalter zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits einbezahlte Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet. Akzeptieren die Teilnehmer/innen jedoch eine Kurspreiserhöhung, kann der Kurs trotzdem durchgeführt werden.

Haftung

Als erfahrene und sehr gut qualifizierte Kurs- und Tourenleiter bieten wir Ihnen grösstmögliche Sicherheit während unseren Veranstaltungen. Wir haften daher für eine umsichtige und verantwortungsvolle Leitung. Ein Restrisiko beim Laufen, Wandern und auf Reisen ist jedoch nie vollständig auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennen Sie diese Gefahren ausdrücklich und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf jegliche Schadenersatz- oder anderweitige Haftungsansprüche an Swiss Trailrunning und deren Repräsentanten. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust und Beschädigung von eigenem und Mietmaterial. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.

Höhere Gewalt

Die Touren und Kurse finden bei jeder Witterung statt. Ereignisse höherer Gewalt (zB. Unwetter, Krankheit/Unfall der Kursleiter/innen) können uns jedoch veranlassen, eine Tour abzubrechen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Bei Absage vor Tourenbeginn werden bereits einbezahlte Kurskosten vollumfänglich erstattet oder in Form eines Gutscheins für ein Ersatzdatum ersetzt (Wahloption).

Anwendbares Recht und Gerichtstand

Die vertragliche Beziehung zwischen dem/der Kursteilnehmer/in und Swiss Trailrunning unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sitz von Swiss Trailrunning Scuol – Engadin.